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Steuererklaerung-Student.de FAQs

 


Feldhilfe: Gesamtsumme der Erstattungen

Wähle "ja", wenn du steuerfreie Erstattungen oder Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten erhalten hast, z. B. von deinem Arbeitgeber.

Steuerfreie Erstattungen mindern die abziehbaren Kinderbetreuungskosten und müssen daher angegeben werden.

Hierzu zählen z. B. Zuschüsse zu Kindergarten-, Kita-, Krippen- oder Hortgebühren sowie zur Betreuung durch Tagesmütter.

Arbeitgeberzuschüsse sind grundsätzlich nur für noch nicht schulpflichtige Kinder steuerfrei möglich.