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Feldhilfe: Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages

Der für das angeschaffte Wirtschaftsgut gebildete Investitionsabzugsbetrag muss nun außerbilanziell gewinnerhöhend hinzugerechnet werden. Die Hinzurechnung beträgt 40 Prozent (bis 2019) bzw. 50 Prozent (ab 2020) der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (maximal der gebildete Investitionsabzugsbetrag).