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Feldhilfe: (2022) Übrige Betriebsausgaben

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Übrige Betriebsausgaben

Tragen Sie hier Ihre sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben ein. In Betracht kommen beispielsweise folgende Aufwendungen:

  • Typische Berufskleidung,
  • Gezahlte Provisionen,
  • Beiträge an Berufsverbände,
  • Nachforderungszinsen auf betriebliche Steuern,
  • Beiträge für betriebliche Versicherungen,
  • Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung,
  • Unfallkosten,
  • Umzugskosten,
  • Schadensersatzzahlungen an Dritte aus betrieblichen Gründen.