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Feldhilfe: (2022) 24. c) Arbeitgeber-Zuschuss zur Pflegeversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): 24. c) Arbeitgeber-Zuschuss zur Pflegeversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 24. c):

"Arbeitgeber-Zuschuss zur Pflegeversicherung"

Hinweis: Machen Sie hier Angaben, müssen Sie auch einen Eintrag in Zeile 24. a) oder 24. b) vornehmen. Gegebenenfalls ist in den Zeile 24. a) und 24. b) der Wert "0,00" einzutragen.