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Feldhilfe: (2022) 30. Kalenderjahr des Versorgungsbeginns

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): 30. Kalenderjahr des Versorgungsbeginns

Geben Sie hier das Kalenderjahr (Format JJJJ) an, in dem Sie erstmalig Versorgungsbezüge erhalten haben.

Liegt das Jahr des erstmaligen Bezugs vor dem Jahr 2005, wird für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag immer das Jahr 2005 als maßgebliches Jahr zugrunde gelegt.