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Feldhilfe: (2021) Beiträge für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen (ohne Basisabsicherung)

Geben Sie hier die Beiträge für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen (ohne Basisabsicherung) Ihres Kindes ein.

Diese Beiträge werden bei Ihnen als Sonderausgaben berücksichtigt.

Wichtig: Wenn Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, kann Ihr Kind diese nicht in seiner Steuererklärung angeben. Nach Möglichkeit sollten Sie nachweisen können, dass Sie die Beiträge auch tatsächlich gezahlt haben. Bewahren Sie also einen Zahlungsbeleg oder einen Beleg über die Erstattung der Versicherungskosten an Ihr Kind auf.