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Feldhilfe: (2021) BLZ oder BIC

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): BLZ oder BIC

Bitte geben Sie hier die BIC (Bank Identifier Code) Ihrer aktuellen Bankverbindung an.

Steuererstattungen erhalten Sie vom Finanzamt immer auf das hier angegebene Konto überwiesen. Ändert sich vor Überweisung des Erstattungsbetrags Ihre Anschrift oder Ihre Bankverbindung, teilen Sie dies dem Finanzamt umgehend mit.

Hinweis 1: Bei der Bankverbindung ist die Angabe einer europäischen IBAN erforderlich. Bei Angabe einer IBAN aus der Schweiz, San Marino oder Monaco muss zudem die Angabe des BIC erfolgen. Die Angabe einer IBAN/BIC außerhalb des Europäischen Zahlungsraumes (SEPA) ist von der Finanzverwaltung derzeit nicht vorgesehen. Wenn Sie über kein entsprechendes Konto verfügen, machen Sie auf dieser Seite keine Angaben zur Kontoverbindung und setzen sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Hinweis 2: Wollen Sie keine Bankverbindung angeben, können Sie die Felder einfach frei lassen. Grundsätzlich werden Erstattungen vom Finanzamt allerdings unbar ausgezahlt. Geben Sie Ihre Bankverbindung nicht an, wird das Finanzamt Ihre Bankverbindung erfragen, und es dauert länger, bis Sie Ihre Erstattung auf dem Konto haben. Haben Sie keine Bankverbindung, wird Ihnen das Finanzamt einen Verrechnungsscheck an die angegebene Adresse senden.