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Feldhilfe: (2020) Fahrtkosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Fahrtkosten

Fahrtkosten können Sie in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend machen. Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs können Sie anstelle der tatsächlichen Kosten pauschal für jeden gefahrenen Kilometer folgende Beträge geltend machen:

  • beim Pkw 30 Cent,
  • bei anderen motorbetriebenen Fahrzeugen 20 Cent.

Für Fahrstrecken, die mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel zurückgelegt werden (Firmenwagengestellung, unentgeltliche Sammelbeförderung), ist ein Werbungskostenabzug nicht möglich.