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Feldhilfe: (2020) Allgemeine Feldhilfe

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Allgemeine Feldhilfe

Die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG kann für Objekte geltend gemacht werden, die als Baudenkmale gelten oder in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten liegen.

Von der steuerlichen Förderung nach § 10f EStG können Sie profitieren, wenn das Objekt zu eigenen Wohnzwecken selbstgenutzt wird oder unentgeltlich an andere Personen überlassen wird.

Machen Sie erstmals Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend, reichen Sie bitte eine Einzelaufstellung ein, in der neben dem gezahlten Rechnungsbetrag auch das Rechnungsdatum, der Gegenstand der Leistung sowie das ausführende Unternehmen angegeben sind.