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Feldhilfe: (2020) Ausschüttungen aus Mischfonds vor Teilfreistellung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Ausschüttungen aus Mischfonds vor Teilfreistellung

Tragen Sie hier die Höhe der Ausschüttungen aus Mischfonds vor Teilfreistellung ein. Die Teilfreistellung für Mischfonds beträgt 15 %.

Als Mischfonds gelten alle Investmentfonds, die mindestens 25% ihres Anlagevermögens in Kapitalbeteiligungen investieren.

Ausschüttungen sind alle Ihnen als Anleger tatsächlich gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschließlich der gegebenenfalls einbehaltenen ausländischen Steuern. Als Ausschüttungen kommen insbesondere in Betracht:

  • Barausschüttungen,
  • Wiederanlage der Erträg,
  • Sachausschüttungen sowie
  • Schadenersatz- und Kulanzzahlungen.