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Feldhilfe: (2020) Pflegekosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Pflegekosten

Pflegekosten können entweder als außergewöhnliche Belastungen und/oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden.

Wenn Sie eine hilflose Person unentgeltlich pflegen, können Sie den Pflegepauschbetrag über 924 Euro in Anspruch nehmen. Wenn Sie keine höheren Ausgaben haben als 924 Euro, ist das auch die beste Lösung für Sie. Sind Ihre Ausgaben höher, können anstatt des Pflegepauschbetrages die tatsächlichen Kosten als Pflegekosten geltend gemacht werden.

Die Erfassung aller Aufwendungen erfolgt im Bereich "Haushaltsnahe Dienstleistungen > Pflege-/Betreuungsleistungen", so dass die Kosten auch der gepflegten Person zugeordnet werden können