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Feldhilfe: (2020) Haben Sie weitere besondere Lohnbestandteile erhalten?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Haben Sie weitere besondere Lohnbestandteile erhalten?

Wenn Sie weitere besondere Lohnbestandteile erhalten haben, wählen Sie "Ja" aus.

Besondere Lohnbestandteile sind z. B.

  • Entschädigungen,
  • Abfindungen,
  • Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder
  • Aktienoptionsprogramme.

Soweit für besondere steuerfreie Lohnbestandteile die sog. Fünftel-Regelung nach § 34 EStG zur Anwendung kommt, sind die Eintragungen vorzunehmen.

Zu Einzelheiten bzgl. der besonderen steuerfreien Lohnbestandteile beachten Sie bitte das BMF-Schreiben vom 12.11.2014 zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen.