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Feldhilfe: (2018) Ausländische rentenversicherungspflichtige Einnahmen und/oder ausländische Renten 2017

Ausländische rentenversicherungspflichtige Einnahmen 2017

Bei Pflichtversicherten in einer ausländischen Rentenversicherung sind die ausländischen beitragspflichtigen Einnahmen (i.d.R. das ausländische Bruttoeinkommen) des Jahres 2017 einzutragen.

 

Ausländische Renten 2017

Bezieher einer ausländischen Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente tragen die Höhe der Bruttorente ein.

 

Hinweis: Wurden im Jahr 2017 sowohl ausländischen Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer als auch ausländische Einnahmen aus einer Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen, geben Sie die Summe der Einnahmen an.