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Welche Unternehmen können eine Fachbescheinigung ausstellen?

Eine Fachbescheinigung kann in der Regel das Unternehmen ausstellen, das die energetische Maßnahme ausgeführt hat. Voraussetzung ist, dass es in einem zugelassenen Gewerk nach der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) tätig ist.

Hierzu gehören zum Beispiel Unternehmen aus folgenden Bereichen:

  • Dachdecker-, Zimmerer-, Tischler- und Schreinerarbeiten,
  • Maler-, Stuckateur- sowie Wärme-, Kälte- und Schallisolarbeiten,
  • Fenster-, Glas-, Metallbau- und Sonnenschutzarbeiten,
  • Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroarbeiten,
  • Mauer-, Beton- und sonstige Arbeiten an der Gebäudehülle.

Die Bescheinigung kann alternativ auch eine nach § 88 GEG ausstellungsberechtigte Person erstellen, zum Beispiel ein entsprechend berechtigter Energieberater oder Energieeffizienz-Experte.

Beispiel: Lässt ein Dachdeckerbetrieb Ihr Dach dämmen, kann dieser Betrieb die Fachbescheinigung ausstellen. Wird die Maßnahme durch einen Generalunternehmer organisiert, stellt in der Regel das ausführende Fachunternehmen oder eine nach § 88 GEG berechtigte Person die Bescheinigung aus.

Die Bescheinigung muss nach dem amtlichen Muster erstellt sein. Fragen Sie das Fachunternehmen möglichst vor Beginn der Arbeiten, ob es die Bescheinigung für die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ausstellt.

Hinweis: Für Maßnahmenbeginn 2025 gilt das BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2024 mit dem aktuellen Muster der Bescheinigung. Die allgemeinen Anwendungsfragen zu § 35c EStG regelt das aktualisierte BMF-Schreiben vom 21. August 2025.