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Steuererklaerung-Student.de FAQs

 


Warum stehen keine elektronischen Bescheiddaten zur Verfügung?

Nach der Bearbeitung deiner Steuererklärung stellt das Finanzamt in vielen Fällen zusätzlich zum Steuerbescheid sogenannte elektronische Bescheiddaten bereit.

Diese Daten werden von der Finanzverwaltung übermittelt und ermöglichen einen automatischen Vergleich zwischen deinem Steuerbescheid und der berechneten Steuer.

Definition: Elektronische Bescheiddaten sind strukturierte Informationen zum Steuerbescheid. Sie dienen ausschließlich dem Vergleich und ersetzen nicht den vollständigen Steuerbescheid mit Erläuterungen.

Hinweis zur Bereitstellung

Bei elektronischer Abgabe deiner Steuererklärung über Steuererklaerung-Student.de wird die Bereitstellung der elektronischen Bescheiddaten automatisch und standardmäßig für dich beim Finanzamt beantragt.

Trotzdem kann es vorkommen, dass keine elektronischen Bescheiddaten übermittelt werden. Dafür gibt es mehrere mögliche Gründe:

1. Das Finanzamt hat noch keine Daten bereitgestellt

Am häufigsten liegt es daran, dass die Daten noch nicht zur Verfügung stehen.

Das kann passieren, wenn:

  • dein Steuerbescheid gerade erst erstellt wurde.
  • die elektronische Bereitstellung zeitlich verzögert erfolgt.
  • es technische Verzögerungen bei der Finanzverwaltung gibt.

→ Die Bescheiddaten werden in vielen Fällen zeitnah nach dem Steuerbescheid bereitgestellt, können sich jedoch im Einzelfall um mehrere Tage verzögern.

2. Keine Bereitstellung in Einzelfällen

Nicht in allen Fällen stellt das Finanzamt elektronische Bescheiddaten zur Verfügung.

Das kann z. B. vorkommen bei:

  • besonders komplexen Steuerfällen
  • manueller Bearbeitung durch das Finanzamt
  • internen Sonderverfahren oder Ausnahmesituationen

→ In diesen Fällen erhältst du ausschließlich den Steuerbescheid (Papier oder digital).

3. Technische oder organisatorische Einschränkungen

Gelegentlich kommt es vor, dass:

  • einzelne Finanzämter die Daten nicht oder verspätet bereitstellen
  • technische oder interne Probleme bei der Finanzverwaltung auftreten

→ Auf diese Prozesse haben wir keinen Einfluss.

4. Problem bei der Anforderung der Bescheiddaten

In seltenen Fällen kann es zu Problemen bei der Anforderung kommen, z. B.:

  • die Anforderung wurde technisch nicht korrekt übermittelt.
  • ein Übertragungsfehler ist aufgetreten.

→ In diesem Fall kann keine unmittelbare Rückübermittlung erfolgen

→ Wir prüfen jedoch automatisch, ob die Bescheiddaten nachträglich noch bereitgestellt werden.

5. Voraussetzungen für die Bereitstellung nicht erfüllt

Elektronische Bescheiddaten können nur bereitgestellt werden, wenn:

  • die Steuererklärung elektronisch übermittelt wurde
  • und die Anforderung der Bescheiddaten aktiv war.

→ Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt keine Übermittlung.

6. Kein Datenabruf bei geänderten Steuerbescheiden

Für korrigierte oder geänderte Steuerbescheide werden grundsätzlich keine elektronischen Bescheiddaten bereitgestellt.

→ Elektronische Bescheiddaten werden ausschließlich für den Erstbescheid übermittelt.

Was bedeutet das für dich?

  • Dein Steuerbescheid (Papier oder digital) ist immer verbindlich.
  • Die elektronischen Bescheiddaten sind nur eine zusätzliche Serviceleistung.
  • Es entstehen dir keine rechtlichen Nachteile, wenn keine Bescheiddaten vorliegen.
  • Ohne Bescheiddaten muss der Vergleich manuell anhand des Steuerbescheids erfolgen.

Wichtiger rechtlicher Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung elektronischer Bescheiddaten.

Die Einspruchsfrist von einem Monat (§ 355 AO) beginnt unabhängig davon mit Zugang deines Steuerbescheids.

Was kannst du tun?

  • Warte einige Tage, da die Bereitstellung oft verzögert erfolgt.
  • Unser System prüft automatisch, ob Bescheiddaten noch bereitgestellt werden.
  • Liegt dir der Steuerbescheid vor, kannst du den Vergleich auch manuell durchführen.
  • Wenn dauerhaft keine Daten vorliegen, wende dich bitte direkt an dein zuständiges Finanzamt.