Steuerzahlungen: Bareinzahlungen sind nur eingeschränkt möglich

Im „Grundgesetz“ des Steuerrechts, der Abgabenordnung (AO), heißt, es, dass Zahlungen der Finanzbehörden unbar zu leisten und sie grundsätzlich auch keine baren Einzahlungen annehmen müssen (§ 224 Abs. 3 u. 4 AO). Dennoch kommt es immer wieder vor, dass ein Steuerbürger seine Steuerschulden über Bareinzahlungen begleichen möchte.

Krankheitskosten: Kürzung um die zumutbare Belastung verfassungsgemäß

Wenn Sie in der Steuererklärung Krankheitskosten, z.B. Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen, Selbstbehalte, professionelle Zahnreinigungen, Behandlungen auf Privatrechnung usw., als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend machen, zieht das Finanzamt davon automatisch eine zumutbare Belastung ab. Dies ist Ihr Selbstbehalt, den Sie von den Aufwendungen übernehmen müssen, bevor die Allgemeinheit der Steuerzahler Ihnen hilft.

Ehegatten-Einzelveranlagung: Wie Sonderausgaben u.a. aufzuteilen sind

Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Ehegatten-Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet. Bei jedem Ehegatten werden die üblichen Frei-, Pausch- … Continue reading Ehegatten-Einzelveranlagung: Wie Sonderausgaben u.a. aufzuteilen sind »

Steuererklärung für Studenten – So funktioniert‘s!

In Deutschland sind mehr als 2,6 Millionen Studenten an deutschen Hochschulen eingeschrieben (Stand 2013 / 2014) und damit deutlich mehr als noch vor zehn Jahren, hier lag die Anzahl noch bei unter zwei Millionen. Studieren ist modern, bedeutet im Regelfall aber finanzielle Einschnitte über mehrere Jahre hinweg. Ein großer Anteil ist von Studienkrediten oder auf die finanzielle Unterstützung der Eltern angewiesen und geht neben dem … Continue reading Steuererklärung für Studenten – So funktioniert‘s! »

Erstausbildung: Studienkosten doch unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar?

Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und für das Erststudium als Erstausbildung, welche nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z.B. Lehre) absolviert werden, sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro (bis 2011: 4.000 Euro) als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für jegliche Bildungsmaßnahmen nach abgeschlossener Berufsausbildung, auch für ein Erststudium nach einer Lehre, in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Verlustfeststellung: Studienkosten für vergangene Jahre geltend machen

Derzeit ist eine schon sehr lange und sehr heftig diskutierte Rechtsfrage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig: Ob nämlich Kosten für das Erststudium oder eine Erstausbildung außerhalb eines Ausbildungsverhältnisses tatsächlich – wie es der Gesetzgeber will – nur begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar sind oder ob sie – wie es der Bundesfinanzhof präferiert – in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden müssen (Verfassungsbeschwerden 2 BvL … Continue reading Verlustfeststellung: Studienkosten für vergangene Jahre geltend machen »

Ausbildungskosten: Wann Studienkosten unstreitig Werbungskosten sind

Aufwendungen für ein Erststudium im Anschluss an das Abitur sowie für eine erstmalige Berufsausbildung außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses sind nur begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 und § 9 Abs. 6 EStG). Ob die Gesetzesregelung verfassungsgemäß ist, muss derzeit das Bundesverfassungsgericht prüfen (Aktenzeichen 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14 u.a.).

Erstausbildung: Steuerbescheide auf Vorläufigkeitsvermerk prüfen!

Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und für das Erststudium als Erstausbildung, welche nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z.B. Lehre) absolviert werden, sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für jegliche Bildungsmaßnahmen nach abgeschlossener Berufsausbildung, auch für ein Erststudium nach einer Lehre, in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6, … Continue reading Erstausbildung: Steuerbescheide auf Vorläufigkeitsvermerk prüfen! »