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Feldhilfe: (2022) 31. Erster Monat, für den Versorgungsbezüge bezahlt wurden.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): 31. Erster Monat, für den Versorgungsbezüge bezahlt wurden.

Geben Sie den Zeitraum an, in dem Sie im laufenden Jahr 2022 erstmals Versorgungsbezüge erhalten haben.

Haben Sie für das ganze Jahr 2022 Versorgungsbezüge erhalten, brauchen Sie keinen Zeitraum zu erfassen.

Der Versorgungsfreibetrag wird um je ein Zwölftel für jeden Monat im Jahr 2022 gekürzt, für den Sie keine Versorgungsbezüge erhalten haben. Eine Kürzung ist in der Regel nur für das Jahr des erstmaligen Bezugs bzw. im Todesfall zu berücksichtigen.