Feldhilfe:
(2020)
Wurden negative Einkünfte aus einem Drittstaat zum 31.12.2019 festgestellt?
Wurden für Sie zum 31.12.2019 verbleibende negative Einkünfte nach § 2a Abs. 1 Satz 5 EStG festgestellt?
Der Verlustvortrag wird dann vom Finanzamt bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt.