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Feldhilfe: (2020) Rentenzahlungen in 2020

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Rentenzahlungen in 2020

Tragen Sie hier den Rentenbetrag (auch: Jahresbruttorentenbetrag, Jahresrente) ein.

Der Betrag (Brutto-Rente) ist in der Regel nicht mit der ausgezahlten Rente identisch ist. Sie können den Betrag der Rentenanpassungsmitteilung (auch: Rentenbescheid, Rentenmitteilung) entnehmen. Anzugeben ist der Gesamt-Rentenbetrag inklusive Rentennachzahlungen und Einmalzahlungen.

Bei Auszahlung der Rente einbehaltene eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht vom Rentenbetrag ab zu ziehen. Diese geben Sie bitte weiter unten an.

Zuschüsse eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung zu Ihren Aufwendungen zur Krankenversicherung sind steuerfrei und daher nicht dem Rentenbetrag  hinzuzurechnen.

Tipp: Fordern Sie jetzt online eine persönliche "Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" bei der Deutschen Rentenversicherung an. Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind. Alternativ können Sie auch unser Musterschreiben für die Anforderung der Rentenbezugsmitteilung nutzen.