Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Student.de FAQs

 


Feldhilfe: (2020) Der Erwerber ist eine Gesellschaft, an der die veräußernde Person oder ein Angehöriger beteiligt ist.

Bei Veräußerung eines Betriebes (Praxis, Kanzlei, Büro usw.) möchte der Fiskus von Ihnen wissen, ob Sie oder ein Angehöriger an der Gesellschaft beteiligt sind, die Ihren Betrieb erworben hat. Entsprechende Erläuterungen müssen Sie auf einem Zusatzblatt machen.

Hinweis: Sind Sie oder ist ein Angehöriger an dieser Erwerbergesellschaft beteiligt, steht Ihnen weder der Veräußerungsfreibetrag (max. 45 000 Euro) noch der ermäßigte Steuersatz (56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens Eingangssteuersatz von 14 %) zu. In diesem Fall zählt der Veräußerungsgewinn zum laufenden Gewinn.