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Feldhilfe: (2020) Zahl der Tage (Abwesenheit von 24 Std.)

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Zahl der Tage (Abwesenheit von 24 Std.)

Tragen Sie hier die Anzahl der Tage ein, an denen Sie sich rund um die Uhr (von 0:00 Uhr bis 24:00) außerhalb Ihrer Familienwohnung (Erstwohnung) aufgehalten haben.

Je nach Dauer Ihrer Abwesenheit und je nach Land steht Ihnen ein unterschiedlich hoher Verpflegungspauschbetrag zu. Die Abwesenheit beginnt in der Regel mit dem Verlassen der Erstwohnung und endet mit der Rückkehr dorthin. Wodurch die Abwesenheit verursacht wird, spielt dabei keine Rolle. Allerdings können Sie nur für die ersten drei Monate nach Bezug der Zweitwohnung am Beschäfti­gungsort Pauschbeträge für Verpflegung von der Steuer absetzen.

Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland beträgt der Verpflegungspauschbetrag für einen vollen Kalendertag 28 Euro. An den An- und Abreisetagen (Heimfahrten) wird ein Verpflegungspauschbetrag von jeweils 14 Euro gewährt, ohne dass es auf die Abwesenheitsdauer ankommt. Bis 2019 waren es 24 Euro bzw. 12 Euro.