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(2012) Welche Kosten erkennt das Finanzamt normalerweise nicht an?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2012. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Welche Bestattungskosten erkennt das Finanzamt nicht an?

Die folgenden Bestattungskosten werden  vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt:

  •     Kosten für die Bewirtung von Trauergästen (Leichenschmaus)
  •     Anschaffung von Trauerkleidung für die Trauerzeit/Beisetzung
  •     Reisekosten für die Teilnahme naher Angehöriger an einer Bestattung

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