Somit sind Zuwendungen an politische Parteien bis zur Höhe von insgesamt 3.300 Euro / 6.600 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) steuerbegünstigt. Die Spenden müssen mit einer Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Damit die Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich begünstigt sind, muss die Partei als politische Partei im Sinne des § 2 Parteiengesetz anzusehen sein.
Alle Zahlungen an Parteien, die über den Mitgliedsbeitrag hinausgehen, sind Spenden. Dazu gehört also auch die Aufnahmegebühr oder der Mandatsträgerbeitrag, den in der Regel zum Beispiel Bürgermeister in die Parteikasse einzahlen müssen.