Klar ist: Je schneller die Zulagen auf dem eigenen Konto landen, desto länger kann das Geld arbeiten, das ist der so genannte Zinseszinseffekt.
Sie müssen die Zulagen immer beantragen, auch dann, wenn Sie davon ausgehen, dass Sie einen Sonderausgabenabzug geltend machen können. Ansonsten geht Ihnen ein Teil der Förderung verloren. Denn durch den Sonderausgabenabzug erhalten Sie nur einen Steuervorteil über die Summe, die über die Riester-Zulagen hinausgeht. So wird die Zusage für Sie immer als bereits erhaltene Steuervergünstigung angerechnet.
Dabei ist es egal, ob Sie die Zulagen erhalten oder nicht. Wenn Sie jedoch den Dauerzulagenantrag bei Ihrem Riester-Anbieter abgegeben haben, müssen Sie sich hierzu keine Gedanken machen.