Sobald Sie ein Attest des Amtsarztes haben, das eine bestimmte Maßnahme oder ein Medikament empfiehlt, sammeln Sie die Quittungen, auch bei weiteren Krankheitskosten. Erst am Jahresende ist wirklich klar, wie hoch Ihre Ausgaben für Kuren, Heilmittel oder Behandlungen tatsächlich sind. Die Kurkosten bilden zusammen mit den Ausgaben für weitere allgemeine außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Scheidungskosten oder Bestattungskosten eine Summe.