Die frühere Bescheinigung der vermögenswirksamen Leistungen in Papierform (Anlage VL) ist erstmals für das Jahr 2017 durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung durch den Anbieter direkt an die Finanzverwaltung ersetzt worden. Die "Anlage VL" in Papierform wird nicht mehr ausgestellt (BMF-Schreiben vom 16.12.2016).
Wer keine Steuererklärung machen will oder muss, kann die Arbeitnehmersparzulage auch in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Hierzu gibt man lediglich den Mantelbogen der Steuererklärung, die Anlage N und die Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (Anlage VL) oder aber die so genannte "Vereinfachte Steuererklärung" beim Finanzamt ab.