Die Bundesregierung hat beschlossen, die Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli bis zum Jahresende 2020 von 19 auf 16 Prozent zu senken. Diese Steuersenkung ist Teil der Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise und soll die Wirtschaft ankurbeln.
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Kategorie: Allgemein
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Hinzuverdienstgrenze 2020: Üppige Erhöhung für Frührentner
Wer vor der Regelaltersgrenze eine gesetzliche Rente bezieht und noch einer Beschäftigung nachgeht, darf nicht mehr als 6.300 Euro (das sind 14 x 450 Euro) im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die Hinzuverdienstgrenze gilt für langjährig Versicherte ab 63 Jahre (nach 35 Versicherungsjahren), für besonders langjährig Versicherte mit 63 ohne Rentenabschlag (nach 45 Versicherungsjahren), für Schwerbehinderte sowie für Erwerbsminderungsrentner.
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Wir helfen in der Corona-Krise
Gerade jetzt ist es immer mehr Nutzern wichtig, die Steuererklärung schnell abzugeben, um möglichst rasch von der Steuerrückzahlung durch das Finanzamt zu profitieren. Deshalb die gute Nachricht für unsere Kunden, Mitarbeiter und Partner. Wir machen trotz Corona ohne Einschränkungen weiter wie bisher und sind für Sie da – ohne Kurzarbeit und ohne Entlassungen.
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Zweitwohnsitzsteuer – Fälligkeit, steuerliche Absetzbarkeit und Befreiungsmöglichkeiten
Viele Menschen bewohnen aus beruflichen Gründen neben ihrem Hauptwohnsitz eine Nebenwohnung. Worauf es bei der Suche nach dem Zweitwohnsitz ankommt und was es mit der Zweitwohnungssteuer auf sich hat, erfahren Sie hier.
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Die ersten Finanzämter bearbeiten die Steuererklärung 2019
Die obersten Finanzbehörden hatten eigentlich den 15. März 2020 als offiziellen Termin festgelegt, ab dem die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärung 2019 beginnen. Denn Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis Ende Februar Zeit, alle wichtigen Unterlagen zur Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Daher starten die meisten Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung. Es gibt in diesem Jahr allerdings wieder einige Spitzenreiter, die schon vorliegende Steuererklärungen für 2019 lobenswerterweise bereits bearbeitet haben.
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Pilotenausbildung: Weiterhin Zweiklassengesellschaft bei der Steuer
Die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer und der Erwerb der Berufspilotenlizenz (ATPL) ist so ziemlich die teuerste Berufsausbildung überhaupt. Wer seinen vermeintlichen Traumjob verwirklichen möchte, muss mit Kosten von 70.000 Euro bis 80.000 Euro für die Flugschule und weiteren Ausgaben für Fahrten, Auslandsaufenthalt usw. rechnen. Alle Kosten sind selbst zu stemmen, denn die Möglichkeit eines Ausbildungsdienstverhältnisses mit einer Fluggesellschaft sucht man vergebens. Also gibt es noch nicht einmal eine Vergütung während der Ausbildungszeit von rund 18 Monaten. Die hohen Kosten der Ausbildung sind steuerlich absetzbar. Zu unterscheiden ist allerdings, ob die Pilotenausbildung die erste Berufsausbildung ist oder ob man vorher bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.
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Erstausbildung und Erststudium: Riesige Enttäuschung und keine Besserung
Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und für ein Erststudium als Erstausbildung, welche nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z. B. Lehre, duales Studium, Referendariat) absolviert werden, sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro (bis 2011: 4.000 Euro) als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für jegliche Bildungsmaßnahmen nach abgeschlossener Berufsausbildung oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses – auch für eine Lehre oder ein Erststudium nach einer Lehre – in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden (§ 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
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Finanzämter starten ab März 2020 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen
Die Steuerverwaltung kann ab März die Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Jahr bearbeiten, so dass die ersten Steuerbescheide bereits im selben Monat versendet werden können. Dies berichtete heute Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.
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Kindergeld: Gilt ein Praxisjahr als Berufsausbildung?
Viele Schulabgänger, die noch nicht wissen, welches für Sie der richtige Beruf sein wird, legen ein so genanntes Praxisjahr ein. Sie nutzen die Möglichkeit, einen Beruf oder eine Branche näher kennenzulernen. Zuweilen wird ein Praxisjahr für eine weitergehende Ausbildung auch verpflichtend vorausgesetzt. Doch gibt es für Eltern volljähriger Kinder, die sich in einem solchen Praxisjahr befinden, noch Kindergeld?
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Fitnessclub: Kosten für Besuch steuerlich nicht abziehbar
Krankheitskosten sind bekanntlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemäß § 33 EStG absetzbar. Voraussetzung dafür aber ist, dass die medizinische Notwendigkeit, d. h. die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen, durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Handelt es sich um wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, ist ein Attest des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erforderlich (§ 64 Abs. 1 Nr. 2f EStDV). Zählen aber auch die Beiträge für einen Fitnessclub dazu?
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Aufwendungen für Studienplatzklage steuerlich nicht absetzbar
Die Klage auf einen Studienplatz ist für viele abgelehnte Studienbewerber in zulassungsbeschränkten Studiengängen die letzte Möglichkeit, ihr Studium doch noch aufnehmen zu können und so lange Wartezeiten zu vermeiden. Mit einer Studienplatzklage können sie einen Studienplatz einklagen – trotz Ablehnungsbescheid und unabhängig vom Numerus clausus.