Steuererklaerung-Student.de

 

Die erste Online-Steuererklärung
für alle Studenten und Absolventen

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Einfach die Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend abgeben und Studienkosten vom Finanzamt erhalten.

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Jeder Studierende sollte eine Steuererklärung abgeben

Steuererklaerung-Student.de

Steuererklaerung-Student.de ist der einfache Weg, Ihre jährliche Steuererklärung online zu erstellen.
Alle Studienkosten auch ohne Einkünfte als Verlust dokumentieren und verrechnen, sobald Steuern gezahlt werden.
Steuererklaerung-Student.de hilft zu viel gezahlte Einkommensteuern zu sichern.

Auch bekannt aus:

ComputerBild
PC Magazin
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Macwelt
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PC-Welt

Daten einfach eingeben

Steuererklaerung-Student.de bietet Ihnen alles, um Ihre Angaben richtig und sicher einzutragen.Wir berechnen live Ihre Erstattung.
Exklusiv: Durch persönliche Steuertipps für Studenten und Absolventen erhalten Sie die maximale Steuererstattung.

Steuererklärung sicher abgeben

Alle Angaben werden automatisch auf Richtigkeit geprüft. Danach übermitteln Sie mit Steuererklaerung-Student.de Ihre Steuererklärung sicher an das Finanzamt und prüfen anschließend den Steuerbescheid.

Speziell für Studenten und Absolventen

Nutzen Sie Steuererklaerung-Student.de auf all Ihren Geräten mit Webbrowser – Windows, Mac, Linux, iPhone, iPad und Android – damit Sie jederzeit und überall Zugriff auf Ihre Eingaben und Steuererklärungen und -bescheide haben.
Bald auch als App für Tablets und Smartphones.

Leistung

Alles, was Sie für Ihre Steuererklärung brauchen:

Kostenloser Test

Erst bei Abgabe der Steuererklärung bezahlen

Keine Installation

Sofort starten: Ohne Download und Installation von Software, Updates

Leichte Dateneingabe

Interview mit einfachen Infotexten und Sofort-Berechnung der Rückerstattung

Alle Daten leicht übernehmen

Aus vorherigen Steuererklärungen mit Steuererklaerung-Student.de

Checkliste Steuerbelege

Die richtigen Belege mit der Steuererklärung abgeben und aufbewahren

Prüfung der Eingaben

Alle Daten werden auf Richtig- und Vollständigkeit geprüft

Persönliche Hilfe

Unser Kundenservice hilft immer gern! Wochentags von 9 - 17 Uhr.

Vom Finanzamt bevorzugt

Online abgeben: Weniger Rückfragen und schnellere Erstattung

Individuelle Steuertipps

Tipps auf Basis Ihrer Angaben für eine maximale Rückerstattung

 

Blog

Steuerwissen

  • Bald stehen die Wahlen zum Europa-Parlament, mehrere Landtagswahlen sowie Kommunalwahlen an. Bei politischen Wahlen werden im Allgemeinen an die ehrenamtliche Mitwirkenden so genannte Erfrischungsgelder als Aufwandsentschädigung gezahlt.

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  • Der Verkauf eines Hauses, einer Wohnung und oder eines unbebauten Grundstücks gilt als steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft, sofern der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre beträgt.

    weiter

  • Im Jahre 2021 hat der Bundesfinanzhof für das Verbraucherinsolvenzverfahren entschieden, dass die Tätigkeitsvergütung des Insolvenzverwalters beim Insolvenzschuldner steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil vom 16.12.2021, VI R 41/18).

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  • Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es eine Steuervergünstigung in Höhe von 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 EUR im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören vor allem hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die ein selbstständiger Dienstleister beauftragt wird.

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  • Bald stehen die Wahlen zum Europa-Parlament, mehrere Landtagswahlen sowie Kommunalwahlen an. Bei politischen Wahlen werden im Allgemeinen an die ehrenamtliche Mitwirkenden so genannte Erfrischungsgelder als Aufwandsentschädigung gezahlt.

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    Der Verkauf eines Hauses, einer Wohnung und oder eines unbebauten Grundstücks gilt als steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft, sofern der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre beträgt.

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  • Im Jahre 2021 hat der Bundesfinanzhof für das Verbraucherinsolvenzverfahren entschieden, dass die Tätigkeitsvergütung des Insolvenzverwalters beim Insolvenzschuldner steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil vom 16.12.2021, VI R 41/18).

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    Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es eine Steuervergünstigung in Höhe von 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 EUR im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören vor allem hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die ein selbstständiger Dienstleister beauftragt wird.

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